Herstellerqualifikation nach DIN 2303 – Thermische Fügeverfahren für wehrtechnische Produkte
Die DIN 2303 regelt die Anforderungen an Betriebe, die bei der Herstellung oder Instandsetzung wehrtechnischer Produkte für die Bundeswehr thermische Fügeverfahren wie Schweißen, Hartlöten oder Thermisches Spritzen anwenden. Unternehmen, die diese Verfahren einsetzen, benötigen eine Bescheinigung über die Herstellerqualifikation nach DIN 2303. Die Norm gilt sowohl für zivile Betriebe als auch für Dienststellen der Bundeswehr und ist Voraussetzung für eine normgerechte und zulässige Ausführung entsprechender Arbeiten.
Die DIN 2303 unterscheidet wehrtechnische Produkte nach Bauteilklassen (BK1 bis BK3) sowie nach Herstellerqualifikationsklassen (Q1 bis Q4). Diese Einteilung berücksichtigt unter anderem die sicherheitsrelevante Bedeutung, die Beanspruchung im Einsatz sowie die eingesetzten Werkstoffe und deren fügetechnische Verarbeitbarkeit. Ergänzend zur Norm sind die Festlegungen der sogenannten A-Z-Sammlung der anerkannten Stellen nach DIN 2303 verbindlich und bei der Umsetzung zwingend zu berücksichtigen.
Die erteilte Bescheinigung ist abhängig von der jeweiligen Bauteilklasse und den verwendeten Werkstoffen. Dabei reicht das Spektrum von produktunabhängigen Werkstoffgruppen für niedrigere Qualifikationsklassen bis hin zu produkt- und einsatzabhängigen Werkstoffen mit erhöhten Anforderungen, etwa bei Panzerungsfunktionen oder Anwendungen im Luftfahrtbereich. Alle eingesetzten Grundwerkstoffe müssen durch Prüfzeugnisse nach DIN EN 10204 nachgewiesen werden. Für Schweißzusätze sind zusätzlich CE-Kennzeichnungen, Prüfbescheinigungen und gegebenenfalls Zulassungszertifikate erforderlich.
Ein wesentlicher Bestandteil der Herstellerqualifikation ist die Qualifikation des Aufsichts- und Ausführungspersonals. Abhängig von der Bauteilklasse müssen Betriebe verantwortliche und stellvertretende Aufsichtspersonen mit entsprechender Qualifikation nach DIN EN ISO 14731 benennen. Auch das ausführende Personal – Schweißer, Bediener, Hartlöter oder thermische Spritzer – muss über gültige, normkonforme Qualifikationsnachweise verfügen. Mit steigender Qualifikationsklasse nehmen die Anforderungen deutlich zu, insbesondere für sicherheitskritische und luftfahrtspezifische Anwendungen.
Für die Durchführung der thermischen Fügeverfahren sind anerkannte Schweiß-, Hartlöt- oder Spritzanweisungen erforderlich. Diese werden in der Regel durch Verfahrensprüfungen nach den jeweils zutreffenden Normen qualifiziert. Zusätzlich sind definierte Qualitätsanforderungen an die Fügeverbindungen einzuhalten sowie – je nach Qualifikationsklasse – qualifiziertes Personal für zerstörungsfreie Prüfungen einzusetzen.
Die Bescheinigung nach DIN 2303 wird mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von drei Jahren erteilt. Während dieser Zeit können Überwachungen oder Auflagen erforderlich sein. Änderungen an Personal, Verfahren oder betrieblichen Voraussetzungen müssen der anerkannten Stelle gemeldet werden und können eine erneute Prüfung notwendig machen.
SQZ Sachsen unterstützt Unternehmen umfassend und praxisnah bei der Herstellerqualifikation nach DIN 2303. Wir begleiten insbesondere die Rüstungsindustrie, Metallbauunternehmen Stahlbauunternehmen und spezialisierte Fertigungsbetriebe strukturiert, erfolgreich und stressfrei durch den gesamten Qualifizierungsprozess – von der Bewertung der Anforderungen über die Vorbereitung der Unterlagen und Personalqualifikationen bis hin zur erfolgreichen Bescheinigung. Unser Fokus liegt auf einer normkonformen, effizienten und betriebsgerechten Umsetzung, damit Sie sicher und zuverlässig im wehrtechnischen Bereich tätig sein können.

